
Herzlich willkommen bei Imstand, dem Kompetenzzentrum für Berufsbeistandschaften und Erwachsenenschutzbehörden.
​
Imstand erbringt Dienstleistungen für Beistandspersonen in den Fachbereichen Erbschaften, Vertragsrecht, Zivilprozessrecht, Sozialversicherungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und allgemeines Verwaltungsrecht. Dank der Kooperation von Imstand mit einer Zürcher Anwaltskanzlei werden die Beistandspersonen auch bei juristisch komplexen Fragestellungen optimal betreut.
​
Imstand entlastet zudem das Revisorat der KESB bei personellen Engpässen, hält Vorträge für private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und schult neue Berufsbeistandspersonen sowie KESB-Revisorinnen und KESB-Revisoren.​​
​
Für eine effiziente und lösungsorientierte Zusammenarbeit ist es zentral, einen Ansprechpartner zu haben, der die Anliegen, Bedürfnisse und Herausforderungen der Branche kennt und massgeschneiderte, wirksame und einfach zugängliche Dienstleistungen anbietet. Dies und vieles mehr ist Imstand.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Fachstelle für Berufsbeistandschaften
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES schreibt in ihrer Empfehlung zur Organisation von Berufsbeistandschaften, dass zur Unterstützung der Arbeit der Berufsbeistandspersonen ein interner oder externer Rechtsdienst unabdingbar sei. Imstand erfüllt die formalen Voraussetzungen der KOKES und steht Ihnen als Fachstelle zur Verfügung. Die Vorteile von Imstand sind:
-
keine Fixkosten im Gegensatz zu einem internen Rechtsdienst
-
keine Interessenkollision im Vergleich zu einem internen Rechtsdienst, der oftmals für verschiedene Abteilungen einer Gemeinde oder Stadt gleichzeitig tätig ist
-
einfacher Zugang zu einer Fachperson aus der Branche, die die Anforderungen der KESB bestens kennt
-
tiefere Kosten auch bei juristisch komplexen Sachverhalten, dank der bedarfsgerechten und effizienten Zusammenarbeit von Imstand mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Schulung von Beistandspersonen sowie Revisorinnen und Revisoren der KESB
Berufsbeistandspersonen, Revisoren und Revisorinnen sind in verschiedensten Themengebieten tätig. Dies führt dazu, dass neue Mitarbeitende über einen langen Zeitraum intensiv mit einem bedeutenden Aufwand eingearbeitet werden müssen. Auf Wunsch übernimmt Imstand die fachliche und methodische Einarbeitung Ihrer neuen Mitarbeitenden, sodass Ihr Arbeitsbetrieb während der Einarbeitungsphase nicht allzu sehr belastet wird. Die Schulungen finden in der Regel an 10 halben Tagen statt. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen individuellen Einarbeitungsplan. Termine sind auch online möglich.
Entlastung des Revisorats
Aufgrund von Fluktuationen, personellen Ausfällen oder neuen Projekten braucht das Revisorat der KESB eine Entlastung ihrer Abteilung. Mit Imstand besteht die Möglichkeit, das Revisorat schnell und einfach kurz- bis mittelfristig und ohne fachliche Einarbeitung zu entlasten, damit langfristig mit den bestehenden Ressourcen der Betrieb einwandfrei aufrechterhalten werden kann. Imstand unterstützt Sie bei diesen Geschäften:
-
Prüfung von periodischen Rechnungen und Schlussrechnungen von privaten und beruflichen Beistandspersonen
-
Prüfung und Empfehlung zuhanden der Behörde von Geschäften gemäss Art. 416 ZGB (Erbschaften, Liegenschaften etc.)
-
Arbeiten in Zusammenhang mit der neuen Fassung der VBVV
-
Optimierung der Prozesse, internen Dokumente und Vorlagen​
Vorträge für private Beistandspersonen in Zusammenarbeit mit der KESB
Aufgrund der grösser werdenden Erwartungen an private Beistandspersonen ist ihrer Schulung mehr Bedeutung beizumessen. Imstand bietet Vorträge an, die es den privaten Beistandspersonen ermöglichen, ihren Auftrag sorgfältig und im Sinne des Gesetzes auszuführen. Folgende Vorträge mit einer Dauer von 2 bis 4 Stunden werden regelmässig gebucht:
-
Rechte und Pflichten einer Beistandsperson in den Bereichen Administration und Finanzen
-
Erstellung eines Budgets
-
saubere Dokumentation für den Rechenschaftsbericht
-
Einführung in die Zusatzleistungen
-
Vertiefung in die Zusatzleistungen
-
Einführung in Geschäfte gem. Art. 416 ZGB
-
Einführung und Vertiefung in das Erbrecht
Vorgehen
1
Kontaktaufnahme
Informieren Sie uns per E-Mail oder Anruf über Ihr Anliegen.
2
Austausch
Anschliessend ermitteln wir mit Ihnen unverbindlich und kostenlos Ihren Bedarf und definieren das weitere Vorgehen.
3